Straßenbeiträge

Straßenbeiträge

Antrag auf Prüfung zur Erhebung von Straßenbeiträgen

eingereicht zur Gemeindevertretersitzung am 13.12.2018

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevorstand Hofbieber wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zukünftig die Straßenbeiträge für die Bürger der Gemeinde Hofbieber entfallen können.
Dazu soll der Gemeindevorstand Kompensationsvorschläge zur Deckung der Straßenbeiträge aus öffentlichen Mitteln erarbeiten und der Gemeindevertretung darstellen.

Begründung

Durch die letzte Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) durch das „Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung“ am Donnerstag, dem 24. Mai 2018, wurde die Entscheidung, ob und wie eine hessische Kommune Straßenbeiträge erhebt, wieder vollständig in deren Verantwortung gelegt. Diese Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gibt Kommunen somit die Möglichkeit, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sogar gänzlich auf die Erhebung von Straßenbeiträgen zu verzichten.
Der Erhalt von kommunaler Infrastruktur und damit auch kommunaler Straßen ist Aufgabe der Kommunen. Es ist daher zwingend erforderlich, die Finanzierung dieser Aufgabe auf anderem Wege zu kompensieren und sicherzustellen als durch die zusätzliche Erhebung von Straßenbeiträgen der anliegenden Bürger.
Damit soll erreicht werden, die anliegenden Bürger nicht einseitig mit der Erfüllung allgemeiner öffentlicher Aufgaben finanziell zu belasten. Zu diesem Zweck sollen Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und zur Beschlussfassung anlässlich der ersten Gemeindevertretersitzung 2019 vorgelegt werden.

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