Änderungsantrag: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
eingereicht zur Gemeindevertretersitzung am 12.12.2019
Beschlussvorschlag
Die FDP Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zu Top 3 der Tagesordnung zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung Hofbieber (am 12.12.2019):
„Beratung und Beschlussfassung einer neuen Straßenbeitragssatzung“
Die Gemeindevertretung Hofbieber möge beschließen:
1. Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Hofbieber wird aufgehoben.
2. Die 1. Satzung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung wird beschlossen.
Begründung
Erfolgte mündlich.
Bereits im Jahre 2018 hatte die FDP die Absicht, einen Antrag auf Abschaffung der Straßenbeiträge zu stellen.
Auf Drängen der CDU stimmte die FDP dem Einrichten einer Kommission zu. Den nunmehr über den Gemeindevorstand vorgelegten Entwurf einer Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen lehnt die FDP als solchen ab, ebenso die Erhebung von Straßenbeiträgen überhaupt.
Aus folgenden Gründen kann Hofbieber auf die Erhebung von Sraßenbeiträgen vollständig verzichten:
Hofbieber erhält auch in den nächsten Jahren Mittel aus der „Starken Heimat“ als zusätzlichen Kapitalzufluss.
Weiterhin hat die Gemeinde nicht unerhebliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Zum Dritten vergrößert die Gemeinde gerade durch die bevorstehende Anhebung der Grundsteuern und Gewebesteuer Ihre Einnahmeseite deutlich. Alleine diese reichte nach Ansicht der FDP für den Erlass der Straßenbeiträge aus.
Zudem erwartet die FDP eine verstärkte Ausgabendisziplin.
Gerade die die durch die Gemeinde beabsichtigte Erschließung des Gebietes um den „Rhönblick“ als Baugebiet wird mehrere 100000,.€ verschlingen und dessen Rückfinanzierung erscheint aus unserer Sicht mehr als nur fraglich.
Zumal aus Sicht der FDP mit den Entscheidungen zur Erschließung des „Speckackers“ und des „Fächert 2“ genügend und attraktivere Baugebiete vorhanden sind.
Weitere Argumente, die gegen die Belassung der Straßenbeiträge sprechen, sind der entstehende Verwaltung- und Personalaufwand in der Gemeinde zum Ermitteln, Berechnen und Erstellen der Bescheide sowie der sicherlich erfolgenden Widersprüche.
Das wird einen Großteil der Straßenbeiträge wieder aufzehren.
Außerdem darf der veranlagte Bürger über einen Zeitraum von 20 Jahren seine Beiträge stunden, so dass die Gemeinde dann ohnehin zusätzliche Haushaltsmittel für den Straßenbau bereit halten muss.
Durch die Erhebung von Sraßenbeiträgen wird die Wohnbevölkerung der Gemeinde Hofbieber ggü. Stadtkommunen und Kommunen, die diese Beiträge abschaffen zusätzlich benachteiligt, was zu einer Minderung möglicher Zuzugswillige als auch Motivation zum Wegzug von Wohnbevölkerung auslösen kann. Deshalb lehnt die FDP die Erhebung von Straßenbeiträgen ab und fordert kreative , mutige und zukunftsweisende Verwaltungsarbeit, in deren Mittelpunkt der Bürger in einer freiheitlichen Grundordnung zu stehen hat.