LKD

Spenden

Da kommt ein neuer Verein um die Ecke, der sich politisch engagiert und bittet gleich um Spenden. Das fängt ja schon gut an. 🙂
Viele Mitglieder und ein großes Netzwerk sind sicher der Traum eines politischen Verbands. Dafür bedarf es großem Engagement.
Ohne ein passendes finanzielles Fundament lassen sich gesteckte Ziele leider nicht erreichen. Das beginnt bei Mieten für Veranstaltungsräume,
Honorare für exponierte Redner oder Werbematerial, um ein paar Beispiele zu nennen. Der Vorteil eines – noch – kleinen Vereins ist,
dass kein Geld für die Vereinsführung ausgegeben werden muss. Es fließt alles in produktive Projekte vor Ort und verflüchtigt sich nicht
in interner, übergeordneter Organisation. Ganz im Sinne eines Start-ups aber ohne negativen Cashflow.  

Wir freuen uns über jede Zuwendung und bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.

Unsere Bankverbindung

Liberal-Konservative Demokraten e.V.
IBAN: DE72 5305 0180 0070 0761 74

Spenden an uns sind nach Paragraph 34g EStG steuerlich absetzbar. Bitte geben sie im Verwendungszweck den Vermerk „Spende“ und Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zustellen können. Beachten Sie bitte auch, dass Spender und Konto-/ Kreditkarteninhaber eine Person sein müssen.

Wichtige Information:
Wir möchten die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und transparent bleiben. Das ist sicher im Sinne unserer Spender.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, gemäß Art. 9 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (politische Meinung), untersagt.
Wir verwenden Ihre Daten deshalb ausschließlich, um Ihnen ggf. eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können.
Weitere Verarbeitungen finden nicht statt. Ganz besonders nicht zur Kontaktaufnahme.

Sollten Sie die Demokratie noch weitergehend unterstützen wollen, werden Sie doch einfach Mitglied und unterstützen Sie uns aktiv.

Kurze Bemerkung vorweg: Wir sind nicht abgehoben. Die folgende Information ist aus rechtlichen und Transparenzgründen erforderlich. Wir richten uns hierbei nach dem Parteiengesetz.
Bei Spenden ab einer Größenordnung von 10.000 Euro werden Ihre Personenbezogenen Daten (Unternehmen, Name, Anschrift und die Spendenhöhe) gemäß §25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz im Rechenschaftsbericht der jeweiligen Gruppierung veröffentlicht.  Spenden ab einer Höhe von 50.000 Euro müssen gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 sogar dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt werden. Damit rechnen wir zwar nicht. Ist aber interessant zu wissen.
Hier geht es zum zum Parteiengesetz der Seite „Bundeswahlleiterin.de“.

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